AVV-Zuschlag
AVV-Zuschlag
Die Abgeltung für Vorleistungen der SBV-Verbandsmitglieder (AVV) wird allen SBV-Nichtmitgliedsfirmen und Teilnehmenden aus Nichtmitgliedsfirmen für die vom SBV getätigten Vorleistungen an Bauten und Infrastrukturanlagen in Rechnung gestellt.